Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherigen Lebenspläne in Frage stellt, denkt niemand gern nach. Doch zu einer verantwortlichen Lebensplanung gehört auch das Nachdenken über Risiken: Welche Folgen hätte ein längerer Krankenhausaufenthalt für die Familie, für das Einkommen? Was bedeutete eine dauerhafte Behinderung für die weitere Zukunft? Für eine junge Mutter ergeben sich andere Notwendigkeiten und Bedürfnisse als für einen allein stehenden Angestellten.
Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen jedes Einzelnen ausgestaltet werden. Ob als Unfallrente oder als einmalige Kapitalleistung: Sie umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, gleichgültig, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr passieren. Sie gilt rund um die Uhr und auf der ganzen Welt. Und auf die Kernleistungen der privaten Unfallversicherung – Invaliditäts-, Todesfall-, Übergangsleistung und Tagegeld – werden Zahlungen anderer Versicherungen, wie etwa Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Sozialversicherung, nicht angerechnet. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden zusätzlich erbracht.
Eine private Unfallversicherung kann von Geburt an abgeschlossen werden. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.
Unfälle passieren überall. Viele hatten selber schon das Pech oder kennen jemanden, der einen Unfall hatte. Sie wissen, wie schwer es oft ist, mit den Folgen zurechtzukommen. Ein Unfall kann ein dramatischer Einschnitt im Leben sein. Häufig werden die Betroffenen so schwer verletzt, dass sich vorübergehend oder sogar auf Dauer ihr Leben grundlegend ändert: Ihre körperlichen Fähigkeiten bleiben dauerhaft eingeschränkt. Sie können ihren Beruf nicht mehr ausüben und ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr nachgehen.
Was ein Unfall ist, weiß im Grunde jeder. Doch im Zusammenhang mit dem Schutz, den eine Unfallversicherung bietet, muss klar und deutlich definiert sein, wann ein Unfall vorliegt. In den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) ist der Unfall so beschrieben:
„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/ Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
In der Praxis muss also das „Unfallereignis“ innerhalb eines kurzen Zeitraums eintreten. Gesundheitsschädigungen durch Umwelteinflüsse oder durch Dauerbelastung im Sport stellen demnach keine Unfälle im Sinne der Unfallversicherungs-Bedingungen dar.
Wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden, wird dies nach den Allgemeinen Bedingungen als Unfall anerkannt.
Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (z. B. Aufregung, Schock, Ärger) fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Die Schädigung muss unfreiwillig geschehen: Freitod und Selbstverstümmelung fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz. Schädigungen als Folge grob fahrlässigen Handelns sind dagegen gedeckt.
Die private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung kann die Auswirkungen eines Unfalls ausgleichen, etwa die teilweise empfindlichen Einkommenseinbußen, aber auch den Verlust an Lebensqualität. Ihre finanziellen Leistungen bilden häufig auch das Startkapital für eine neue Existenz.
Die Leistungender privaten Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung verfügt über ein ganzes Bündel von Leistungsarten, die je nach Bedarf vereinbart werden können.
Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhält der Versicherte eine Kapitalsumme.
Er kann damit
• Einkommenseinbußen auffangen
• eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel oder eine Spezialausbildung für Kinder finanzieren
• das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umbauen
• Pflegepersonal oder Haushaltshilfen bezahlen
• sonstige Benachteiligungen ausgleichen
Auch eine Rente kann für den Fall der Invalidität vereinbart werden.
Der Grad der Invalidität (also die „dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit“) wird meist nach festen Prozentsätzen berechnet – der so genannten Gliedertaxe.
Der Grad der Invalidität nach der Gliedertaxe kann in der Bemessung vom Grad der Behinderung, nach dem die gesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen regelt, abweichen. Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zur Invalidität – ein Arzt muss dies spätestens nach weiteren drei Monaten feststellen –, besteht ein Anspruch auf Kapitalleistung aus der versicherten Invaliditätssumme. Hat der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Invaliditätsleistung häufig als lebenslange Rente gezahlt.
Invaliditätsgrade nach der Gliedertaxe
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Die Gliedertaxe liefert hierfür durch medizinische Erkenntnisse gewonnene Werte. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Einstufung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe folgt einer Empfehlung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Sie ist nicht verbindlich.
Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen und Körperteilen gelten folgende Invaliditätsgrade:
Ein Beispiel:
Herr Meier ist mit 200.000 Euro für den Invaliditätsfall versichert. Bei einem Verkehrsunfall verletzt er sich den rechten Fuß so schwer, dass er im Fußgelenk amputiert werden muss. Außerdem bleibt eine Behinderung der rechten Hand von 40 Prozent. Der Anspruch auf Invaliditätsleistung beträgt dann nach der Gliedertaxe:
für den rechten Fuß 40 % = 80.000 Euro
für die rechte Hand 40 % von 55 % = 22 % = 44.000 Euro
insgesamt also 62 % = 124.000 Euro
In der Praxis wird die Gliedertaxe bei etwa 80 Prozent der Invaliditätsfälle angewendet. In anderen Fällen ist die konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung nicht ausdrücklich in der Gliedertaxe geregelt. Für die Berechnung der Invaliditätsleistung ist dann entscheidend, inwieweit das gesamte Leistungsspektrum des Versicherten durch den Unfall beeinträchtigt wird. Grundlage ist immer ein ärztliches Gutachten.
Je stärker die dauerhafte Beeinträchtigung nach einem Unfall ist, desto höher ist der Kapitalbedarf. Der Erfahrung, dass dieser Bedarf bei höheren Invaliditätsgraden oft sogar überproportional steigt, haben die meisten Versicherer Rechnung getragen: Sie bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an, wobei bei höheren Invaliditätsgraden mehr geleistet wird, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht.
Die Übergangsleistung
Der Prozess der Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den Invaliditätsgrad oft erst einige Zeit nach dem Unfall, nach Abschluss des Heilverfahrens, feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung überbrücken. Sie wird gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist – auch wenn die Verletzungen später vollständig ausheilen. So können etwa Maßnahmen der Rehabilitation finanziert werden.
Die meisten Versicherer bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an. Bei höheren Invaliditätsgraden wird dann mehr gezahlt, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht – der Versicherte bekommt also beispielsweise bei einer Invalidität als Unfallfolge von 80 Prozent nicht nur 80 Prozent der vereinbarten Invaliditätsleistung, sondern – je nach Vereinbarung – 200 bis 300 Prozent. Diese Modelle sind durchaus sinnvoll – ihnen liegt der Gedanke zu Grunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Kapitalbedarf überproportional steigt.
Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall verbunden. Sie vereinbaren deshalb in aller Regel ein Tagegeld. Ist die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, wird das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag gezahlt.
Ein Krankenhausaufenthalt belastet die Haushaltskasse in jedem Fall – vor allem dann, wenn die Krankenversicherung die Arzt- und Krankenhauskosten nicht vollständig abdeckt. Oft muss für diese Zeit eine Haushaltshilfe oder eine Betreuung für die Kinder engagiert werden. Hier kann das Krankenhaustagegeld helfen, das bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird.
Auch nach der Behandlung im Krankenhaus ist man nicht gleich wieder „auf dem Damm“. Der Rekonvaleszent ist vielleicht auf Taxis angewiesen, auf Hilfe im Haushalt – die Kosten summieren sich. Das Genesungsgeld fängt den größeren finanziellen Bedarf in dieser Übergangszeit auf. Auch ein anschließender Erholungsurlaub kann damit finanziert werden. Genesungsgeld gibt es genauso lange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird – allerdings maximal für 100 Tage.
Unfallrente
Bleiben nach einem schweren Unfall Beeinträchtigungen zurück, ändern sich auch die Anforderungen im Alltag auf Dauer. Für manches, was der Versicherte früher selbst erledigt hat, muss dann Hilfe in Anspruch genommen werden: Die Kosten für die Lebensführung steigen.
Mit einer Unfallrente kann anstelle oder neben der einmaligen Invaliditätsleistung eine monatliche Rente versichert werden. In der Regel wird die vereinbarte Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent oder mehr gezahlt.
Die Todesfallleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meistens niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme. Die Todesfallleistung der Unfallversicherung erleichtert den Hinterbliebenen wenigstens die finanziellen Belastungen.
Was tun, wenn … und wie hoch versichern?
Was ist nach einem Unfall zu beachten?
Für die Betroffenen ist ein Unfall oft ein dramatischer Einschnitt im Leben, den es zu bewältigen gilt. Die private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen – rasch und unkompliziert. Eine möglichst schnelle Regulierung liegt sowohl im Interesse des Versicherten als auch des Versicherers. Dies setzt voraus, dass der Versicherte im Rahmen seiner Möglichkeiten alles unternimmt, um dem Versicherer die Bearbeitung des Falles zu erleichtern. Dabei haben der Versicherte oder seine Hinterbliebenen einiges zu beachten.
Vor allem sollten sie
• den Versicherer so schnell wie möglich vom Unfall unterrichten; hierzu gehören insbesondere Informationen über Unfallhergang, erlittene Verletzungen und behandelnde Ärzte
• die vollständig ausgefüllte Unfallanzeige umgehend zurücksenden
• sich von den vom Versicherer genannten Ärzten untersuchen lassen
• einen tödlichen Unfall innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzeigen
Auch der Versicherer hat Fristen zu beachten: Liegen ihm die notwendigen Unterlagen und Auskünfte vor, muss er innerhalb eines Monats
– bei Invalidität innerhalb von drei Monaten – über seine Leistungen entscheiden. Nach dieser Entscheidung zahlt der Versicherer gegebenenfalls innerhalb von 14 Tagen.
Der Heilungsverlauf nach einem Unfall ist nicht vorhersehbar. Innerhalb einiger Wochen und Monate können sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen eintreten. Deshalb ist der Betroffene ebenso wie seine Versicherung berechtigt, den Grad der Invalidität bis zu drei Jahre nach dem Unfall (bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr fünf Jahre) jährlich neu feststellen zu lassen. Dann muss allerdings die Invaliditätsleistung endgültig festgelegt werden. Solange über die Invalidität noch nicht endgültig entschieden ist, erhält der Versicherte angemessene Vorschüsse.
Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?
Jeder Versicherte sollte seinen individuellen Versicherungsbedarf abwägen. Eine Art Faustformel für die Versicherungssumme der privaten Unfallversicherung für den Fall der Invalidität geht mindestens vom Dreifachen des Jahreseinkommens des Versicherten aus.
Damit der Wert der Unfallversicherung mit dem steigenden Lebensstandard Schritt hält, kann die Unfallversicherung „dynamisch“ gestaltet werden. Das heißt, dass die Versicherungssummen z. B. jährlich um einen festen Prozentsatz oder entsprechend der Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.
Unfallrisiko und Gefahrengruppen
Es gibt gefährliche und weniger gefährliche Tätigkeiten. Ein Dachdecker hat ein größeres Unfallrisiko als ein Buchhalter. In der Privaten Unfallversicherung werden die verschiedenen Berufe deshalb in aller Regel in zwei Gefahrengruppen eingeteilt. Die eine gilt für alle, die in kaufmännischen oder verwaltenden Berufen beschäftigt sind. Die andere ist für körperlich und handwerklich Tätige vorgesehen – auf Grund des größeren Unfallrisikos sind hier die Beiträge etwas höher.
Wer eine private Unfallversicherung erst nach dem 65. Geburtstag abschließt, muss ebenfalls mit einem höheren Beitrag rechnen. Die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu erleiden, ist – etwa durch nachlassende Körper- oder Sehkraft – höher. Naturgemäß sind auch die Folgen eines Unfalls oft schwerer, der Heilungsverlauf ist problematischer als bei jungen Menschen.
Unfallrisiken, die nicht unter den Versicherungsschutz der AUB fallen
Einige wenige Unfallrisiken sind nicht von der privaten Unfallversicherung abgesichert. Für viele dieser Risiken gibt es spezielle Produkte der Unfallversicherung. Ausgeschlossen von den Leistungen der privaten Unfallversicherung sind
• Unfälle durch Bewusstseinsstörungen
• Unfälle bei einer vorsätzlich ausgeführten oder versuchten Straftat des Versicherten
• Unfälle von Führern oder Besatzungsmitgliedern von Luftfahrzeugen (für sie gibt es die Luftunfallversicherung)
• Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse bei Auto-, Motorrad- oder Motorbootrennen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten (sie sind ebenfalls gesondert versicherbar)
• Unfälle durch Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse
• Unfälle durch Kernenergie
Besondere Formen der privaten Unfallversicherung
Kinderunfallversicherung
Die Folgen eines Unfalls, ein längerer Aufenthalt in Krankenhaus und die eingeschränkte Mobilität, werden meist von Kindern besonders dramatisch empfunden. Hilfe für die jungen Betroffenen, um die Lebenssituation nach einem Unfall zu verbessern, muss finanziert werden. Mit einer privaten Kinderunfallversicherung können zum Beispiel eine durch den Unfall notwendige spezielle Ausbildung oder Schulung oder der behindertengerechte Umbau der Wohnung bezahlt werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Kindern nur, wenn der Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg passiert ist. Die private Kinderunfallversicherung gilt in der Freizeit und in der Schule, zu Hause oder beim Sport. Auch sie schützt weltweit, rund um die Uhr.
Bei Kindern unter zehn Jahren sind zusätzlich Vergiftungen – außer Nahrungsmittelvergiftungen –, die zu Dauerschäden führen, im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Stirbt der Versicherungsnehmer, also der beitragszahlende Elternteil, während der Vertragslaufzeit, wird die Unfallversicherung meist bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei weitergeführt.
Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung – etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung – kann das Kind zusätzlich gegen krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden.
Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung
Gut geschützt, aber die Beiträge gibt es zurück: Die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung bietet den Risikoschutz der privaten Unfallversicherung. Am Ende der vereinbarten Laufzeit des Vertrages – oder im Falle des Todes des Versicherten – werden die geleisteten Beiträge zurückgezahlt. Dazu kommt noch eine während der Laufzeit wachsende Gewinnbeteiligung aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen. Alle Leistungen der Kapitalversicherung werden auch dann fällig, wenn der Versicherer schon für Unfälle gezahlt hat.
Die Beiträge sind höher als bei einer reinen Unfallversicherung, dafür steht aber mit der Beitragsrückzahlung eine zusätzliche Kapitalleistung zur Verfügung.
Beträgt die Laufzeit des Vertrages mindestens zwölf Jahre, sind die Leistungen aus der Kapitalversicherung einschließlich Gewinnbeteiligung steuerfrei.
Betriebliche Gruppenunfallversicherung
Die privaten Unfallversicherer bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, für ihre Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung als zusätzliche Sozialleistung für die Beschäftigten zu günstigen Beiträgen abzuschließen. Oft sind die Versicherten auch im Rahmen der betrieblichen Gruppenunfallversicherung nicht nur im Falle eines Unfalls bei der Arbeit, sondern weltweit rund um die Uhr geschützt.
Luftfahrtunfallversicherung
Bei Unfällen, die der Versicherte als Fluggast erleidet, leistet die private Unfallversicherung. Aber Sportflieger, professionelle Piloten und als Besatzungsmitglieder Beschäftigte müssen eine Luftfahrtunfallversicherung abschließen, um den Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung zu bekommen.
Die Broschüre „Vergiftungsunfälle bei Kindern“ mit ausführlichen Hinweisen zu Vergiftungsgefahren steht im Internet unter www.gdv.de zum Download bereit und kann unter folgender Faxnummer bestellt werden: 030/20 20 66 04
Private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Schutz vor den finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung bietet neben der privaten Unfallversicherung auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, die meist in Verbindung mit einer Lebensversicherung abgeschlossen wird. Beide Versicherungsarten decken dennoch unterschiedliche Risiken ab.
So zahlt die private Unfallversicherung bei Schädigungen schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt gewissermaßen für den mit der Invalidität verbundenen Verlust an Lebensqualität.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch bei dauerhaften Schädigungen in Folge einer Krankheit – jedoch nur, wenn diese den Versicherten außer Stande setzen, weiter seinen Beruf auszuüben. Sie kompensiert den Verlust des Einkommens, wenn die Invalidität eine weitere berufliche Tätigkeit unmöglich macht. Viele Berufe sind jedoch durchaus bei einem hohen Grad der Invalidität zu erfüllen. Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine umfassende Gesundheitsprüfung notwendig. Bei der Unfallversicherung ist dies nicht oder nur in einer weniger strengen Form erforderlich.
Die individuelle Lebenssituation und die Abwägung der Risiken, gegen die der Einzelne sich und seine Familie absichern will, sind also jeweils entscheidend, ob eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird. In den meisten Fällen wird beides sinnvoll sein.