00018174 Was wäre, wenn …?

Über einen möglichen Schicksals­schlag, der die bisherigen Lebenspläne in Frage stellt, denkt niemand gern nach. Doch zu einer verantwortlichen Lebensplanung gehört auch das Nach­denken über Risiken: Welche Folgen hätte ein längerer Krankenhausaufent­halt für die Familie, für das Einkom­men? Was bedeutete eine dauerhafte Behinderung für die weitere Zukunft? Für eine junge Mutter ergeben sich andere Notwendigkeiten und Bedürf­nisse als für einen allein stehenden Angestellten.

Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Be­dürfnissen jedes Einzelnen ausgestal­tet werden. Ob als Unfallrente oder als einmalige Kapitalleistung: Sie umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, gleichgültig, ob sie zu Hause, auf Rei­sen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr passieren. Sie gilt rund um die Uhr und auf der ganzen Welt. Und auf die Kernleistungen der priva­ten Unfallversicherung – Invaliditäts-, Todesfall-, Übergangsleistung und Ta­gegeld – werden Zahlungen anderer Versicherungen, wie etwa Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Sozialversiche­rung, nicht angerechnet. Die Leistun­gen der privaten Unfallversicherung werden zusätzlich erbracht.

Eine private Unfallversicherung kann von Geburt an abgeschlossen werden. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziel­len Folgen eines Unfalls abzusichern.

Unfälle passieren überall. Viele hatten selber schon das Pech oder kennen jemanden, der einen Unfall hatte. Sie wissen, wie schwer es oft ist, mit den Folgen zurechtzukommen. Ein Unfall kann ein dramatischer Einschnitt im Leben sein. Häufig werden die Betrof­fenen so schwer verletzt, dass sich vorübergehend oder sogar auf Dauer ihr Leben grundlegend ändert: Ihre körperlichen Fähigkeiten bleiben dau­erhaft eingeschränkt. Sie können ihren Beruf nicht mehr ausüben und ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr nachgehen.

Was ein Unfall ist, weiß im Grunde je­der. Doch im Zusammenhang mit dem Schutz, den eine Unfallversicherung bietet, muss klar und deutlich definiert sein, wann ein Unfall vorliegt. In den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) ist der Unfall so beschrieben:

„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versi­cherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/ Unfallereignis unfreiwillig eine Ge­sundheitsschädigung erleidet.“

In der Praxis muss also das „Unfall­ereignis“ innerhalb eines kurzen Zeitraums eintreten. Gesundheitsschä­digungen durch Umwelteinflüsse oder durch Dauerbelastung im Sport stellen demnach keine Unfälle im Sinne der Unfallversicherungs-Bedingungen dar.

Wenn durch eine erhöhte Kraftan­strengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kap­seln gezerrt oder zerrissen werden, wird dies nach den Allgemeinen Bedingungen als Unfall anerkannt.

Krankhafte Störungen infolge psychi­scher Reaktionen (z. B. Aufregung, Schock, Ärger) fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Die Schädigung muss unfreiwillig ge­schehen: Freitod und Selbstverstüm­melung fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz. Schädigungen als Folge grob fahrlässigen Handelns sind dagegen gedeckt.

 

Die private Unfall­versicherung

Die private Unfallversicherung kann die Auswirkungen eines Unfalls aus­gleichen, etwa die teilweise empfind­lichen Einkommenseinbußen, aber auch den Verlust an Lebensqualität. Ihre finanziellen Leistungen bilden häufig auch das Startkapital für eine neue Existenz.

 

Die Leistungender privaten Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung verfügt über ein ganzes Bündel von Leistungs­arten, die je nach Bedarf vereinbart werden können.

Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Ein­schränkungen zurück, erhält der Versi­cherte eine Kapitalsumme.

Er kann damit

• Einkommenseinbußen auffangen

• eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel oder eine Spezialaus­bildung für Kinder finanzieren

• das Haus oder die Wohnung behin­dertengerecht umbauen

• Pflegepersonal oder Haushaltshilfen bezahlen

• sonstige Benachteiligungen aus­gleichen

Auch eine Rente kann für den Fall der Invalidität vereinbart werden.

Der Grad der Invalidität (also die „dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungs­fähigkeit“) wird meist nach festen Prozentsätzen berechnet – der so genannten Gliedertaxe.

Der Grad der Invalidität nach der Glie­dertaxe kann in der Bemessung vom Grad der Behinderung, nach dem die gesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen regelt, abweichen. Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zur Invalidität – ein Arzt muss dies spätestens nach weiteren drei Mona­ten feststellen –, besteht ein Anspruch auf Kapitalleistung aus der versicher­ten Invaliditätssumme. Hat der Ver­letzte zum Zeitpunkt des Unfalls das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Invaliditätsleistung häufig als lebens­lange Rente gezahlt.

Invaliditätsgrade nach der Gliedertaxe

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Die Gliedertaxe liefert hierfür durch medi­zinische Erkenntnisse gewonnene Werte. Sie ist Bestandteil des Versiche­rungsvertrages. Die Einstufung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe folgt einer Empfehlung des Gesamt­verbandes der deutschen Versiche­rungswirtschaft e.V. (GDV). Sie ist nicht verbindlich.

Bei Verlust oder vollständiger Funk­tionsunfähigkeit von Sinnesorganen und Körperteilen gelten folgende In­validitätsgrade:

Ein Beispiel:

Herr Meier ist mit 200.000 Euro für den Invaliditätsfall versi­chert. Bei einem Ver­kehrsunfall verletzt er sich den rechten Fuß so schwer, dass er im Fußgelenk amputiert werden muss. Außer­dem bleibt eine Be­hinderung der rechten Hand von 40 Prozent. Der Anspruch auf In­validitätsleistung be­trägt dann nach der Gliedertaxe:

für den rechten Fuß 40 % = 80.000 Euro

für die rechte Hand 40 % von 55 % = 22 % = 44.000 Euro

insgesamt also 62 % = 124.000 Euro

In der Praxis wird die Gliedertaxe bei etwa 80 Prozent der Invaliditätsfälle angewendet. In anderen Fällen ist die konkrete Gesundheitsbeeinträchti­gung nicht ausdrücklich in der Glie­dertaxe geregelt. Für die Berechnung der Invaliditätsleistung ist dann ent­scheidend, inwieweit das gesamte Leistungsspektrum des Versicherten durch den Unfall beeinträchtigt wird. Grundlage ist immer ein ärztliches Gutachten.

Je stärker die dauerhafte Beeinträchti­gung nach einem Unfall ist, desto höher ist der Kapitalbedarf. Der Erfah­rung, dass dieser Bedarf bei höheren Invaliditätsgraden oft sogar überpro­portional steigt, haben die meisten Versicherer Rechnung getragen: Sie bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an, wobei bei höheren Invaliditätsgraden mehr ge­leistet wird, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht.

Die Übergangsleistung

Der Prozess der Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den Invaliditäts­grad oft erst einige Zeit nach dem Unfall, nach Abschluss des Heilverfah­rens, feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung über­brücken. Sie wird gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfä­higkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu min­destens 50 Prozent beeinträchtigt ist – auch wenn die Verletzungen später vollständig ausheilen. So können etwa Maßnahmen der Rehabilitation finan­ziert werden.

Die meisten Versicherer bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an. Bei höheren Invaliditätsgraden wird dann mehr gezahlt, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht – der Versicherte bekommt also beispielsweise bei einer Invalidität als Unfallfolge von 80 Prozent nicht nur 80 Prozent der vereinbarten Inva­liditätsleistung, sondern – je nach Vereinbarung – 200 bis 300 Prozent. Diese Model­le sind durchaus sinnvoll – ihnen liegt der Gedanke zu Grunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Kapitalbedarf überproportional steigt.

 

Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld

Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall ver­bunden. Sie vereinbaren deshalb in aller Regel ein Tagegeld. Ist die Arbeits­fähigkeit beeinträchtigt, wird das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag gezahlt.

Ein Krankenhausaufenthalt belastet die Haushaltskasse in jedem Fall – vor allem dann, wenn die Krankenversi­cherung die Arzt- und Krankenhaus­kosten nicht vollständig abdeckt. Oft muss für diese Zeit eine Haushaltshilfe oder eine Betreuung für die Kinder engagiert werden. Hier kann das Krankenhaustagegeld helfen, das bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird.

Auch nach der Behandlung im Kran­kenhaus ist man nicht gleich wieder „auf dem Damm“. Der Rekonvales­zent ist vielleicht auf Taxis angewiesen, auf Hilfe im Haushalt – die Kosten summieren sich. Das Genesungsgeld fängt den größeren finanziellen Be­darf in dieser Übergangszeit auf. Auch ein anschließender Erholungsurlaub kann damit finanziert werden. Gene­sungsgeld gibt es genauso lange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird – allerdings maximal für 100 Tage.

Unfallrente

Bleiben nach einem schweren Unfall Beeinträchtigungen zurück, ändern sich auch die Anforderungen im All­tag auf Dauer. Für manches, was der Versicherte früher selbst erledigt hat, muss dann Hilfe in Anspruch genom­men werden: Die Kosten für die Lebensführung steigen.

Mit einer Unfallrente kann anstelle oder neben der einmaligen Invalidi­tätsleistung eine monatliche Rente versichert werden. In der Regel wird die vereinbarte Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent oder mehr gezahlt.

Die Todesfallleistung

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meistens niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme. Die Todesfallleis­tung der Unfallversicherung erleichtert den Hinterbliebenen wenigstens die finanziellen Belastungen.

 

Was tun, wenn … und wie hoch versichern?

 

Was ist nach einem Unfall zu beachten?

Für die Betroffenen ist ein Unfall oft ein dramatischer Einschnitt im Leben, den es zu bewältigen gilt. Die private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen – rasch und un­kompliziert. Eine möglichst schnelle Regulierung liegt sowohl im Interesse des Versicherten als auch des Versi­cherers. Dies setzt voraus, dass der Versicherte im Rahmen seiner Mög­lichkeiten alles unternimmt, um dem Versicherer die Bearbeitung des Falles zu erleichtern. Dabei haben der Versi­cherte oder seine Hinterbliebenen einiges zu beachten.

 

Vor allem sollten sie

• den Versicherer so schnell wie mög­lich vom Unfall unterrichten; hierzu gehören insbesondere Informatio­nen über Unfallhergang, erlittene Verletzungen und behandelnde Ärzte

• die vollständig ausgefüllte Unfallan­zeige umgehend zurücksenden

• sich von den vom Versicherer ge­nannten Ärzten untersuchen lassen

• einen tödlichen Unfall innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzei­gen

Auch der Versicherer hat Fristen zu beachten: Liegen ihm die notwendi­gen Unterlagen und Auskünfte vor, muss er innerhalb eines Monats

– bei Invalidität innerhalb von drei Monaten – über seine Leistungen ent­scheiden. Nach dieser Entscheidung zahlt der Versicherer gegebenenfalls innerhalb von 14 Tagen.

Der Heilungsverlauf nach einem Unfall ist nicht vorhersehbar. Innerhalb eini­ger Wochen und Monate können sowohl Verbesserungen als auch Ver­schlechterungen eintreten. Deshalb ist der Betroffene ebenso wie seine Versi­cherung berechtigt, den Grad der Invalidität bis zu drei Jahre nach dem Unfall (bei Kindern bis zum 14. Lebens­jahr fünf Jahre) jährlich neu feststellen zu lassen. Dann muss allerdings die In­validitätsleistung endgültig festgelegt werden. Solange über die Invalidität noch nicht endgültig entschieden ist, erhält der Versicherte angemessene Vorschüsse.

Wie hoch soll die Versicherungs­summe sein?

Jeder Versicherte sollte seinen indivi­duellen Versicherungsbedarf abwä­gen. Eine Art Faustformel für die Ver­sicherungssumme der privaten Unfall­versicherung für den Fall der Invali­dität geht mindestens vom Dreifachen des Jahreseinkommens des Versicher­ten aus.

Damit der Wert der Unfallversicherung mit dem steigenden Lebensstandard Schritt hält, kann die Unfallversiche­rung „dynamisch“ gestaltet werden. Das heißt, dass die Versicherungssum­men z. B. jährlich um einen festen Prozentsatz oder entsprechend der Beitragsentwicklung in der gesetz­lichen Rentenversicherung angepasst werden.

Unfallrisiko und Gefahrengruppen

Es gibt gefährliche und weniger ge­fährliche Tätigkeiten. Ein Dachdecker hat ein größeres Unfallrisiko als ein Buchhalter. In der Privaten Unfallversi­cherung werden die verschiedenen Berufe deshalb in aller Regel in zwei Gefahrengruppen eingeteilt. Die eine gilt für alle, die in kaufmännischen oder verwaltenden Berufen beschäf­tigt sind. Die andere ist für körperlich und handwerklich Tätige vorgesehen – auf Grund des größeren Unfallrisikos sind hier die Beiträge etwas höher.

Wer eine private Unfallversicherung erst nach dem 65. Geburtstag ab­schließt, muss ebenfalls mit einem höheren Beitrag rechnen. Die Wahr­scheinlichkeit, einen Unfall zu erlei­den, ist – etwa durch nachlassende Körper- oder Sehkraft – höher. Natur­gemäß sind auch die Folgen eines Unfalls oft schwerer, der Heilungsver­lauf ist problematischer als bei jungen Menschen.

Unfallrisiken, die nicht unter den Versicherungsschutz der AUB fallen

Einige wenige Unfallrisiken sind nicht von der privaten Unfallversicherung abgesichert. Für viele dieser Risiken gibt es spezielle Produkte der Unfall­versicherung. Ausgeschlossen von den Leistungen der privaten Unfallversi­cherung sind

• Unfälle durch Bewusstseinsstörun­gen

• Unfälle bei einer vorsätzlich ausge­führten oder versuchten Straftat des Versicherten

• Unfälle von Führern oder Besat­zungsmitgliedern von Luftfahrzeu­gen (für sie gibt es die Luftunfallver­sicherung)

• Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse bei Auto-, Motorrad- oder Motorbootrennen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten (sie sind ebenfalls gesondert versicher­bar)

• Unfälle durch Kriegs- und Bürger­kriegsereignisse

• Unfälle durch Kernenergie

Besondere Formen der privaten Unfallversicherung

Kinderunfallversicherung

Die Folgen eines Unfalls, ein längerer Aufenthalt in Krankenhaus und die eingeschränkte Mobilität, werden meist von Kindern besonders drama­tisch empfunden. Hilfe für die jungen Betroffenen, um die Lebenssituation nach einem Unfall zu verbessern, muss finanziert werden. Mit einer privaten Kinderunfallversicherung können zum Beispiel eine durch den Unfall not­wendige spezielle Ausbildung oder Schulung oder der behindertenge­rechte Umbau der Wohnung bezahlt werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Kindern nur, wenn der Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg passiert ist. Die private Kinderunfall­versicherung gilt in der Freizeit und in der Schule, zu Hause oder beim Sport. Auch sie schützt weltweit, rund um die Uhr.

Bei Kindern unter zehn Jahren sind zusätzlich Vergiftungen – außer Nah­rungsmittelvergiftungen –, die zu Dauerschäden führen, im Versiche­rungsschutz eingeschlossen.

Stirbt der Versicherungsnehmer, also der beitragszahlende Elternteil, wäh­rend der Vertragslaufzeit, wird die Unfallversicherung meist bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei weitergeführt.

Mit einer Kinderinvaliditätsversiche­rung – etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung – kann das Kind zusätzlich gegen krank­heitsbedingte Invalidität abgesichert werden.

Unfallversicherung mit Beitrags­rückzahlung

Gut geschützt, aber die Beiträge gibt es zurück: Die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung bietet den Risikoschutz der privaten Unfallversi­cherung. Am Ende der vereinbarten Laufzeit des Vertrages – oder im Falle des Todes des Versicherten – werden die geleisteten Beiträge zurückgezahlt. Dazu kommt noch eine während der Laufzeit wachsende Gewinnbeteili­gung aus den erwirtschafteten Kapital­erträgen. Alle Leistungen der Kapital­versicherung werden auch dann fällig, wenn der Versicherer schon für Unfälle gezahlt hat.

Die Beiträge sind höher als bei einer reinen Unfallversicherung, dafür steht aber mit der Beitragsrückzahlung eine zusätzliche Kapitalleistung zur Verfü­gung.

Beträgt die Laufzeit des Vertrages min­destens zwölf Jahre, sind die Leistun­gen aus der Kapitalversicherung ein­schließlich Gewinnbeteiligung steuer­frei.

Betriebliche Gruppenunfall­versicherung

Die privaten Unfallversicherer bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, für ihre Mitarbeiter eine Gruppenunfallversi­cherung als zusätzliche Sozialleistung für die Beschäftigten zu günstigen Beiträgen abzuschließen. Oft sind die Versicherten auch im Rahmen der be­trieblichen Gruppenunfallversicherung nicht nur im Falle eines Unfalls bei der Arbeit, sondern weltweit rund um die Uhr geschützt.

Luftfahrtunfallversicherung

Bei Unfällen, die der Versicherte als Fluggast erleidet, leistet die private Unfallversicherung. Aber Sportflieger, professionelle Piloten und als Besat­zungsmitglieder Beschäftigte müssen eine Luftfahrtunfallversicherung ab­schließen, um den Versicherungs­schutz der privaten Unfallversicherung zu bekommen.

Die Broschüre „Vergiftungsunfälle bei Kindern“ mit aus­führlichen Hinweisen zu Vergiftungsgefah­ren steht im Internet unter www.gdv.de zum Download bereit und kann unter fol­gender Faxnummer bestellt werden: 030/20 20 66 04

Private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Schutz vor den finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung bietet neben der privaten Unfallversicherung auch die Berufsunfähigkeitsversiche­rung, die meist in Verbindung mit einer Lebensversicherung abgeschlos­sen wird. Beide Versicherungsarten decken dennoch unterschiedliche Risiken ab.

So zahlt die private Unfallversicherung bei Schädigungen schon bei sehr nied­rigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt gewissermaßen für den mit der Invalidität verbundenen Ver­lust an Lebensqualität.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch bei dauerhaften Schädi­gungen in Folge einer Krankheit – jedoch nur, wenn diese den Versicher­ten außer Stande setzen, weiter seinen Beruf auszuüben. Sie kompen­siert den Verlust des Einkommens, wenn die Invalidität eine weitere be­rufliche Tätigkeit unmöglich macht. Viele Berufe sind jedoch durchaus bei einem hohen Grad der Invalidität zu erfüllen. Vor Abschluss einer Berufsun­fähigkeitsversicherung ist eine umfas­sende Gesundheitsprüfung notwen­dig. Bei der Unfallversicherung ist dies nicht oder nur in einer weniger stren­gen Form erforderlich.

Die individuelle Lebenssituation und die Abwägung der Risiken, gegen die der Einzelne sich und seine Familie absichern will, sind also jeweils ent­scheidend, ob eine private Unfallversi­cherung oder eine Berufsunfähigkeits­versicherung abgeschlossen wird. In den meisten Fällen wird beides sinnvoll sein.

Unfallversicherung
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