Haftpflicht – Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Er muss dem Geschädigten Ersatz leisten, ihn angemessen entschädigen. Diese Verpflichtung zur Haftung ist gesetzlich geregelt. Voraussetzung für die Haftpflicht ist in der Regel ein