Glücklich Risikolebensversicherung

1. Was ist eine Risikolebensversicherung?

Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden. Sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapital für die Altersvorsorge wie bei der ® Kapitallebensversicherung wird nicht gebildet.

Wichtig:

Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Risikolebensversicherung. Die rechts-verbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungs-bedingungen Ihres Versicherers.

2. Welche Vorteile die Risikolebensversicherung bietet

Die Risikolebensversicherung bietet einen hohen finanziellen Schutz für wenig Geld, zusätzlich sind die Leistungen für den Todesfall garantiert. Selbst dann, wenn der Versicherte bereits nach Zahlung des ersten Beitrags stirbt, haben die Hinterbliebenen den vollen Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme. Besonders geeignet ist die Risikolebensversicherung daher für junge Familien mit schmalem Geldbeutel, die den hohen Risikoschutz für ihre/n Ernährer/in benötigen.

Dieser Schutz ist für junge Leute besonders wichtig, weil Berufseinsteiger die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht vorweisen können und damit die Anspruchsvoraussetzung beispiels-weise für die Zahlung von Witwen- oder Witwerrenten nicht erfüllen.

3. Was eine Risikolebensversicherung kostet

Risikolebensversicherung,
Versicherungssumme 100.000 €
konstant über die gesamte Laufzeit von 12 Jahren

Alter Beitrag Mann Beitrag Frau
20 21,- € / 14,- € 13,- € / 8,50 €
25 22,- € / 14,- € 14,- € / 9,10 €
30 25,- € / 16,20 € 17,- € / 11,- €
35 33,- € / 22,- € 22,- € / 14,- €
40 49,- € / 32,- € 30,- € / 19,- €
45 75,- € / 49,- € 41,- € / 27,- €

Erläuterung: Die niedrigeren Beiträge ergeben sich aus der Verrechnung von Überschüssen mit den ebenfalls ausgewiesenen Tarifbeiträgen. Überschüsse entstehen bei einer Risikolebens-versicherung immer dann, wenn zum Beispiel weniger Todesfälleeintreten als im Tarifwerk kalkuliert, oder durch Kosteneinsparungen, zum Beispiel im Verwaltungsbereich des Versicherungsunternehmens.

Zu beachten ist: Die Beitragsübersicht kann allenfalls ein Anhaltspunkt sein! Die Überschüsse können nicht garantiert werden. Im ungünstigsten Fall – wenn keine Überschüsse zur Beitragsverrechnung genutzt werden können – sind maximal die Tarifbeiträge zu zahlen.

4. Variante für Häuslebauer: Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Diese Form der Risikolebensversicherung eignet sich vorrangig für die finanzielle Absicherung von Darlehen mit laufender Tilgung. Die Versicherungssumme passt sich hier stets der verbliebenen Rest-darlehenssumme an. Vorteil: Es werden nicht mehr Beiträge gezahlt als gerade zur Darlehensabsicherung nötig. Je nach Tarif der gewählten Versicherungsgesellschaft ist es möglich, Risikolebensversicherungen entweder mit einer linear fallenden Versicherungssumme oder mit degressiv beziehungsweise progressiv fallenden Versicherungssummen abzuschließen. Besonders geeignet ist diese Versicherung daher für Häuslebauer, die ihre Angehörigen im Falle ihres Todes vor einer Zwangsversteigerung des neuen Heims schützen wollen.

5. Umtauschrecht und Zusatzversicherungen

5.1 Umtauschrecht

Eine Risikolebensversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung umgetauscht werden. Dieser Umtausch ist auch dann möglich, wenn die versicherte Person inzwischen erkrankt sein sollte. Für den Umtausch ist eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers bis spätestens neun Monate nach Vertrags-beginn erforderlich. Wer den Umtausch nach Ablauf von mindestens zehn Jahren beantragt, kann nur in eine Kapitallebensversicherung tauschen, deren Laufzeit die der Risikoversicherung nicht übersteigt.

5.2 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Eine Risikolebensversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufs-unfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner Risikolebens-versicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der Regel wird jedoch keine kürzere Laufzeit vereinbart.

5.3 Unfallzusatzversicherung

Wer diesen Baustein abschließt, sichert seinen Angehörigen eine zusätzliche Leistung, wenn er durch einen Unfall ums Leben kommt. Der Betrag ist in der Regel genauso oder doppelt so hoch wie die Versicherungssumme der Hauptversicherung.

6. Was man beim Abschluss einer Risikolebensversicherung beachten sollte

Wichtig ist eine ausreichend hohe Lebensversicherungssumme . Wie hoch sie im Einzelfall sein soll, muss individuell, am besten mit fachkundiger Beratung ermittelt werden. Weil Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, sollte sich der Versicherte finanziell nicht übernehmen und die Beiträge langfristig problemlos aufbringen können. Wird besonders hoher Versicherungs-schutz benötigt, etwa, wenn viele Kinder zu versorgen sind, dann kann ein Tarif gewählt werden, der zwar zu Beginn eine besonders hohe Todesfallleistung vorsieht, bei dem diese Leistung aber über die Jahre hinweg abnimmt.

Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll. Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.

Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der

Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll .

Ganz wichtig beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die korrekte Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen , vor allem die sorgfältige Angabe der Vorerkrankungen. Hier muss möglichst umfassend geantwortet werden, auch dann, wenn die Beschwerden aus Sicht der zu versichernden Person unerheblich waren. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungs-gesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Normalerweise ist dies jedoch nicht der Fall. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der

zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.

Wichtig ist die Lektüre des „Kleingedruckten“, das über die Vertragsbedingungen informiert. Hierzu zählt beispielsweise die Information, dass die Versicherungsgesellschaft ermächtigt wird, beim angegebenen Arzt Auskunft über Erkrankungen zu verlangen. Dazu

gehören aber auch Angaben über Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.

7. Kleines Lexikon zur Risikolebensversicherung

Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, an den die Todesfallleistung gezahlt werden soll. In der Regel ist er auch der Beitragszahler.

Gesundheitsprüfung: Sie ist im Allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind meist erst ab Versicherungssummen von 125.000 € oder bei höherem Eintrittsalter üblich.

Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.

Überschussbeteiligung: Überschüsse bei Risikolebensversicherungen entstehen durch eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungs-gesellschaft und dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Bei der Risikolebens-versicherung werden Überschüsse normalerweise zur Verrechnung mit den Tarifbeiträgen genutzt. Der zu zahlende Beitrag verringert sich dann entsprechend.

Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wenn die versicherte Person stirbt, dann wird die Versicherungsleistung fällig.

Informationen zur Risikolebensversicherung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.